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Wislawa Szymborska ist tot

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 02.02.2012 12:24
  • Nachruf für Wislawa Szymborska
Ganz Polen nimmt Abschied von Wislawa Szymborska. Die polnischen Tageszeitungen erinnern an die wohl größte polnische Lyrikerin.

Gazeta Wyborcza: Wislawa Szymborska – eine große Dichterin und ein großartiger Mensch

Der verstorbenen Literatur-Nobelpreisträgerin Wislawa Szymborska widmet die Gazeta Wyborcza heute ihre gesamte Titelseite und ein ausführliches Portrait. Die polnische Literatur verliere eine ihrer größten Dichterinnen, eine Meisterin des Wortes, schreibt die Zeitung. Und eine Kommentatorin des 20. Jahrhunderts. Szymborska schrieb über den Schrecken des Holocaust, über den stalinistischen Terror im Nachkriegspolen und über den Terrorismus des beginnenden, neuen Jahrtausends. Doch eigentlich, so die Gazeta Wyborcza, sei Szymborska nicht politisch gewesen. Ihre Lieblingsthemen waren der Mensch, die Liebe und die Vergänglichkeit. Diese Motive haben ihre schönsten Gedichte inspiriert.

Die Zeitung geht auch auf die Schattenseiten der Biografie Szymborskas ein. Als ihr 1996 der Literatur-Nobelpreis verliehen wurde, gab es in Polen dafür nicht nur Applaus. Viele konnten der Dichterin niemals ihre frühe Begeisterung für den Kommunismus verzeihen, derer sie auch in ihrer Poesie Ausdruck gab. So schrieb Szymborska z.B. nach dem Tod Stalins im Jahr 1953 ein Gedicht zu Ehren des Diktators. Ja, schreibt die Gazeta Wyborcza, die Dichterin sei in ihrer Jugend der Faszination des Kommunismus erlegen, genauso wie die meisten ihrer Generation. Und genauso wie viele ihrer Zeitgenossen habe sie diese Faszination schließlich überwunden, als sie 1966 ihr Parteibuch zurückgab und aus der Vereinigten Polnischen Arbeiterpartei austrat.

Die Fehler ihrer Jugend dürften eines nicht überschatten, schreibt die Gazeta Wyborcza: Wislawa Szymborska sei nicht nur eine große Dichterin gewesen, sondern auch ein großartiger Mensch.

Rzeczpospolita: Bürger sollen Gesetze im Internet mitgestalten

Im Rahmen des Protests gegen das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA musste sich die Regierung von Premierminister Tusk in der letzen Zeit harsche Kritik gefallen lassen. Sie habe Heimlichtuerei betrieben und versucht, das umstrittene Abkommen ohne das Wissen ihrer Bürger zu unterschreiben, so ein Hauptargument der ACTA-Gegner. Die Kritik scheint an ihr nicht ohne Spuren vorbeigegangen zu sein, denn für die Zukunft gelobt die Regierung Besserung, schreibt heute die Rzeczpospolita.

Ein Pilotprojekt im Wirtschaftsministerium soll es allen Bürgern ermöglichen, über das Internet aktiv am Entstehen von neuen Gesetzesprojekten mitzuwirken. Auf einer speziellen Online-Plattform sollen die Gesetzesprojekte über ihre ganze Entstehungsphase hindurch verfügbar sein. Jeder Bürger kann die Projekte dann bequem von zu Hause aus kommentieren, auf Fehler oder mögliche Probleme hinweisen und Änderungen vorschlagen. Jeder Beitrag solle beachtet werden und wenn Kommentare nicht einbezogen werden, müsse das schwarz auf weiß begründet werden, zitiert die Rzeczpospolita Artur Kopijowski-Gozuch aus dem Wirtschaftsministerium. Wenn das Pilotprojekt erfolgreich ist, soll es in Zukunft auf alle Ministerien ausgeweitet werden.

Rzeczpospolita: Deutsche werfen Polen Verletzung der Meinungsfreiheit vor

Vertreibungen und die Grenzen der Meinungsfreiheit in Polen – mit diesen Themen wird sich wohl bald der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigen müssen, berichtet heute die Rzeczpospolita. Drei Deutsche aus Sachsen haben dort Klage gegen Polen erhoben. Die drei Männer, unter ihnen ein Mitglied der national-konservativen Deutschen Sozialen Union, wollten im Jahr 2004 das neue EU-Mitglied Polen auf ihre eigene Art „begrüßen“. Im Grenznahen Städtchen Boleslawiec hingen sie Plakate auf, auf denen zu lesen war, die Polen hätten Verbrechen an Millionen von deutschen Vertriebenen begangen. Kurz darauf wurden sie von der Polizei angehalten und zwei Jahre später von einem polnischen Gericht zu Bewährungstrafen zwischen acht und zehn Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Gericht befand sie für schuldig, die polnische Nation beleidigt und zu Hass zwischen Polen und Deutschen aufgerufen zu haben. Laut polnischem Recht ist beides strafbar, schreibt die Rzeczpospolita. In ihrer Klage behaupten die drei Deutschen nun, Polen verletzte Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert. Den polnischen Beleidigungsparagraphen vergleichen sie mit dem türkischen Gesetz, welches es verbietet, die Türkei des Völkermords an den Armeniern zu beschuldigen.

Wann der Straßburger Gerichtshof den Fall entscheiden wird, ist noch unklar. Im Moment habe er die polnische Regierung gebeten, zu dem Fall Stellung zu nehmen, schreibt die Rzeczpospolita.

Autor: Filip Żuchowski

Redaktion: Joachim Ciecierski

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