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Spätaussiedler ohne Schadenersatz

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 24.07.2017 11:34
Die Erben der so genannten Spätaussiedler bekommen keine Entschädigung für das im heutigen Polen hinterlassene Gut.
Foto: Pexels.com

RZECZPOSPOLITA: Was ist Astroturfing?

Das Wort Astroturfing macht in den letzten Stunden in Polen Karriere, berichtet die Tageszeitung Rzeczpospolita. Der Begriff, bekannt auch als Kunstrasenbewegung, bezeichnet politische kommerzielle Vorhaben, die darauf abzielen, den Eindruck einer spontanen bürgerlichen Bewegung vorzutäuschen. Ziel ist es dabei, den Anschein einer unabhängigen öffentlichen Meinungsäußerung über Politiker oder politische Gruppen zu erwecken, indem das Verhalten vieler verschiedener und geographisch getrennter Einzelpersonen zentral gesteuert wird. Als Astroturfing bezeichnen Politiker der Regierungspartei PiS sowie ein Teil der regierungsnahen Medien die letzten Proteste in Warschau und anderen polnischen Städten gegen die geplante Justizreform.

Es handle sich um seine systematische Aktion, die unternommen werde, um die legal gewählte Regierung zu stürzen, kommentiert die letzten Kundgebungen Innenminister Mariusz Błaszczak. Er sei sich dessen bewusst, dass es verschiedene Meinungen gäbe, doch das Wesen der Demokratie bestehe darin, dass die siegreiche Gruppierung die Macht übernimmt, und ihr Wahlprogramm in Praxis umsetzt, führt der Politiker fort. Daher werde seine Partei das Gerichtswesen in Polen weiterhin reformieren, kündigte Błaszczak an und appellierte an seine politischen Gegner: akzeptiert endlich den Ausgang der Wahlen, die die konservative Partei Recht und Gerechtigkeit gewonnen hat!

RZECZPOSPOLITA: Duda vor der Wahl

Die wichtigste politische Frage der kommenden Tage lautet: für welches Szenario entscheidet sich letztendlich Staatspräsident Andrzej Duda? Unterschreibt er die kontroversen Gesetze, legt er ein Veto ein oder lässt er sie vom Verfassungsgericht überprüfen? Dabei handelt es sich wohl um die wichtigste Entscheidung in seiner bisherigen Tätigkeit auf dem Posten des Präsidenten, schreibt in seinem Kommentar der Publizist Michał Szułdrzyński. Es sei zugleich eine sehr schwierige Entscheidung, meint der Publizist. Auf der einen Seite gibt es den reformatorischen Drang der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit, die Dudas politisches Umfeld bildet, und die die Justizreform seit Jahren als eine der wichtigsten und dringendsten Änderungen vorstellt. Auf der anderen Seite gibt es landesweite Proteste gegen die angekündigten Änderungen.

Unterschriebt Duda die Novellen, dann beweist er seine Abhängigkeit von den Regierenden und enttäuscht dabei seine liberaleren Wähler, denen er den Wahlsieg verdankt. Oder aber er unterschreibt die Gesetze nicht, verweigert der Partei den Gehorsam und muss mit dem Zorn der Kernwähler der PiS-Partei rechnen. Vor der Entscheidung gäbe es kein Entrinnen. Die Uhr tickt, schließt Szułdrzyński im Blatt Rzeczpospolita.

GAZETA POLSKA CODZIENNIE: Spätaussiedler ohne Schadenersatz

Die Erben der so genannten Spätaussiedler bekommen keine Entschädigung für das im heutigen Polen hinterlassene Gut, berichtet die konservative Tageszeitung Gazeta Polska Codziennie. Das Gericht im ostpolnischen Białystok hat die Berufung der Erben von Maria Murawska zurückgewiesen. Murawska kehrte im Jahr 1981 in die Bundesrepublik zurück. Sie gehört zu den so genannten Spätaussiedlern, erklärt das Blatt. In Pluski in der Gemeinde Stawiguda hinterließ sie ihren Wohnsitz. Er wurde vom polnischen Schatzministerium übernommen. Später wurde das Haus an die Gemeinde weitergegeben. Diese wiederum verkaufte das Grundstück samt Gebäude an eine Privatperson für über 400 Tausend Zloty.

Nach 35 Jahren haben sich die Erben von Murawska an den in Polen hinterlassenen Wohnsitz erinnert, schreibt Gazeta Polska Codziennie. Sie verlangten von der Gemeinde eine Entschädigung in Höhe von über 400 Tausend Zloty. Das Kreisgericht im Nordpolnischen Olsztyn wies die Berufung zurück. Die Erben von Murawska waren mit dem Urteil unzufrieden. Doch jetzt hat auch das Gericht in Białystok die Berufung zurückgewiesen.

Allem Anschein nach werden die Erben nun eine Entschädigung von der Staatskasse verlangen. Es bleibt nur zu hoffen, dass auch die staatlichen Organe sich vor der Auszahlung einer Entschädigung weigern werden, so das Blatt.

Jakub Kukla

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