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Vetternwirtschaft in Staatsunternehmen

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 27.09.2016 11:30
Die Besetzung hoher Posten in staatlichen Unternehmen durch Mitglieder der Regierungspartei PiS ist schon seit längerem ein Thema in den polnischen Medien.
Bild: AS

Dziennik Gazeta Prawna: Vetternwirtschaft in Staatsunternehmen

Die Besetzung hoher Posten in staatlichen Unternehmen durch Mitglieder der Regierungspartei PiS ist schon seit längerem ein Thema in den polnischen Medien. Auch die Zeitung Dziennik Gazeta Prawna berichtet heute wieder ausführlich darüber. Die PiS-Partei, die bei den Wahlen eigentlich einen Kampf gegen die Vetternwirtschaft versprochen hatte, umgehe das geltende Recht. Laut diesem darf eine Person gleichzeitig nur im Aufsichtsrat eines staatlichen oder teilstaatlichen Unternehmens sitzen.

Dziennik Gazeta Prawna behauptet, man könne ohne weiteres Beispiele finden, wie diese Vorschrift missachtet werde. So sei ein Lokalpolitiker der PiS-Partei, Oliver Kubicki, gleichzeitig im Aufsichtsrat zweier Staatsunternehmen. Janina Goss, die als graue Eminenz in der Partei gelte, bekleide hingegen seit kurzem den Posten des Aufsichtsratsmitglieds im staatlichen Energiekonzern PGE sowie in einer Bank, deren mehrheitlicher Anteilseigener der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sei. Letzterer Fall sei ein Beispiel für die vielen Grauzonen im Gesetz, denn Juristen seien uneinig darüber, ob die Bank als Staatsbesitz bewertet werden könne oder nicht. Die meisten Fälle von eindeutigen Rechtsbruch gebe es im staatlichen Rüstungskonzern PGZ, der sich aus mehreren Einzelunternehmen zusammensetzt. Hier sitze zum Beispiel ein früherer Assistent eines ehemaligen PIS-Abgeordneten in gleich fünf Aufsichtsräten, schreibt Dziennik Gazeta Prawna.

Bisher habe man die PiS-Partei vor allem aus moralischen Gründen dafür kritisiert, dass sie einflussreiche Wirtschaftsposten mit ihren Gefolgsleuten besetze. Nun gehe es aber auch um den Verdacht des Rechtsbruchs, lesen wir in der Zeitung Dziennik Gazeta Prawna.

Gazeta Wyborcza: Hauptsache nicht In-Vitro

„Hauptsache nicht In-Vitro-Befruchtung“ betitelt die linksliberale Gazeta Wyborcza einen ihrer heutigen Artikel und spielt damit auf die Gesundheitspolitik der Regierung an. Diese hat das von der Vorgängerregierung ins Leben gerufene Finanzierungsprogramm für künstliche In-Vitro-Befruchtungen abgeschafft und will es mit einem eigenen Programm ersetzen, das kinderlosen Paaren helfen soll.

Die künstliche Befruchtung sorgt immer wieder für Kritik vor allem aus kirchlichen Kreisen, insbesondere weil bei der Methode überzählige Embryonen entstehen können, die dann eingefroren werden, statt sie der Frau einzupflanzen. Das neue Programm der Regierung sei, ob wohl die Bezeichnung in dem Entwurf nicht direkt falle, stark an die sogenannte „Napro-Technologie“ angelehnt, schreibt Gazeta Wyborcza. Diese natürliche Diagnostik- und Behandlungsmethode werde insbesondere von der Katholischen Kirche als Alternative zur künstlichen Befruchtung angepriesen. Sie könne einigen Paaren helfen, sei aber nutzlos, wenn bei der Frau z.B. Probleme mit den Eileitern vorliegen, so die Zeitung. Zudem setze sich das neue Programm nur aus standartmäßigen gynäkologischen Methoden zusammen, die ohnehin in polnischen Arztpraxen und Krankenhäusern angewendet und schon aktuell vom Nationalen Gesundheitsfonds finanziert werden.

Gazeta Wyborcza kritisiert, dass vor allem ärmere Paare das Nachsehen haben werden, bei denen In-Vitro die einzige Hoffnung auf eigenen Nachwuchs ist. Die Prozedur kostet umgerechnet 1,5 bis 3,5 Tausend Euro, schreibt die Zeitung.

Rzeczpospolita: Gang vors Gericht soll sich für Verkehrssünder nicht mehr lohnen

Die polnische Gerichte gelten als überlastet, eine neue Gesetzesreform zielt aus diesem Grund darauf ab, Verkehrsdelikte möglichst aus den Gerichtsaalen rauzuhalten. Das berichtet die konservative Tageszeitung Rzeczpospolita.

Bisher war es so, dass die Polen Straffzettel für Vergehen im Straßenverkehr oft vor Gericht anfochten. Häufig konnten die Verkehrssünder auf eine niedrigere Geldstrafe hoffen als die ursprünglich von der Polizei verhängte. Damit soll jetzt Schluss sein. Künftig werde es den Richtern nicht mehr möglich sein, eine niedrigere Strafe auszusprechen, als die, die im Strafzettel steht. Für Autofahrer bedeutet das, dass sich der Gang vors Gericht eigentlich nicht mehr lohnt. Aussicht auf Strafminderung gibt es keine mehr. Gelingt es ihnen nicht zu beweisen, dass die Strafe komplett unberechtigt ist und z.B. auf einem Messfehler bei der Geschwindigkeitskontrolle basiert, tragen sie die Gerichtskosten.

Die Rzeczpospolita sieht die Reform mit gemischten Gefühlen. Das Vorhaben, die Gerichte zu entlassen sei löblich. Man werde aber das Gefühl nicht los, dass die Autofahrer wieder einmal zur Melkkuh gemacht werden und gegenüber anderen Gruppen schlechter gestellt sind.

Autor: Filip Żuchowski

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