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Brüssel zögert

PR dla Zagranicy
Jakub Kukla Jakub Kukla 20.09.2018 09:49
Die EU-Kommission zögert die Verklagung Polens vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der umstrittenen Justizreform vorerst aus.
Bild: Gérard Colombat/flickr/CC BY 2.0

Die EU-Kommission zögert die Verklagung Polens vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der umstrittenen Justizreform vorerst aus. Das Artikel 7-Verfahren gegen Polen bleibt auf der Agenda der Europaminister. Der Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans zeigte sich mit Warschaus Antworten bei der zweiten Anhörung in Brüssel nicht zufrieden. Er bereitete auch eine Klage vor. Die Minister zeigten sich aber mit seinem Plan, den Fall an das EUGH weiter zu leiten nicht einverstanden.

Das Verfahren nach Artikel 7 zum Schutz der Grundwerte der EU wurde mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführt. Es umfasst zwei Mechanismen: Präventionsmaßnahmen im Falle einer eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte, und Sanktionen, wenn eine solche Verletzung bereits stattgefunden hat. Die möglichen Sanktionen gegen den betroffenen Mitgliedstaat sind in den EU-Verträgen nicht klar definiert, können jedoch die Aussetzung der Stimmrechte im Rat und im Europäischen Rat beinhalten.

iar/kk/kl

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