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Verfassungsgericht überprüft Holocaust-Gesetz

PR dla Zagranicy
Jakub Kukla Jakub Kukla 26.02.2018 10:57
Spätestens in zwei Monaten soll eine Entscheidung fallen.
Sitz des Verfassungsgerichts in Warschau Sitz des Verfassungsgerichts in Warschau Bild: polskieradio.pl

Das polnische Verfassungsgericht soll sich in den kommenden zwei Monaten zu der umstrittenen Gesetzesnovelle zum Institut für Nationales Gedenken (IPN) aussprechen. Das kündigte Richter Mariusz Muszyński, Mitglied des Verfassungstribunals, in einem Gespräch mit dem Polnischen Rundfunk an. Bereits am Wochenende informierten diverse israelische Medien, dass Polen das sogenannte Holocaust-Gesetz rückgängig machen wolle. Die Sprecherin der Regierung in Warschau, Joanna Kopcińska dementierte jedoch die medialen Berichte.

Polens Präsident Andrzej Duda hatte vor drei Wochen seine Unterschrift unter die Gesetzesnovelle zum IPN gesetzt. Zeitgleich mit der Unterzeichnung der kontroversen Novelle kündigte Duda an, das Gesetz dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen zu wollen. Dieses sieht Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand „öffentlich und entgegen den Fakten” dem polnischen Volk oder Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für vom Dritten Reich begangene Nazi-Verbrechen zuschreibt. Die Gesetzesnovelle hatte für eine heftige Diskussion gesorgt und eine diplomatische Krise mit Israel ausgelöst. Kritik kam auch aus den Vereinigten Staaten.

iar/kk/jc

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