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Grünes Licht für Artikel 7

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 20.12.2017 14:29
Die EU-Kommission hat erstmals in der Geschichte der Gemeinschaft ein Sanktionsverfahren gegen ein Mitgliedsland eingeleitet.
Frans TimmermansFrans TimmermansPAP/EPA/STEPHANIE LECOCQ

Die EU-Kommission hat erstmals in der Geschichte der Gemeinschaft ein Sanktionsverfahren gegen ein Mitgliedsland eingeleitet. Die Kommission wirft der polnischen Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben und damit das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu verletzen. In den vergangenen beiden Jahren habe die nationalkonservative Regierung in Warschau insgesamt 13 Gesetze verabschiedet, die "eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz" darstellten, sagte EU-Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans.

Die Kommission aktivierte für das Verfahren erstmalig in der Geschichte der EU den Artikel 7 der EU-Verträge. Der Artikel 7 ermöglicht unter anderem, die Mitwirkungsrechte eines Mitgliedsstaates einzuschränken. Voraussetzung sind aber weitere Abstimmungen des Europäischen Rats und der Mitgliedsstaaten.

Die polnische Regierungspartei PiS hatte angekündigt, an der Justizreform festzuhalten – diese sei dringend notwendig. Polen sei kein Bittsteller, der in Brüssel fragen müsse, ob er seine Justiz reformieren darf, hatte der neue Ministerpräsident Mateusz Morawiecki gesagt. Die nun angedrohte Verwarnung wies die Regierung als "politisch motiviert" zurück. Die Entscheidung entbehre jeder Grundlage, sagte eine Sprecherin der Regierungspartei. "Das ist in unseren Augen eine rein politische Entscheidung."

afp/iar/jc

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