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Entschädigung für verstaatlichte Immobilien

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 12.10.2017 09:18
Die polnische Regierung will Privateigentümer entschädigen, die nach dem Zweiten Weltkrieg von der kommunistischen Regierung enteignet wurden.
Foto: wikimedia.commons.org/aut.DocentXFoto: wikimedia.commons.org/aut.DocentX

Die polnische Regierung will Privateigentümer entschädigen, die nach dem Zweiten Weltkrieg von der kommunistischen Regierung enteignet wurden. Vize-Justizminister Patryk Jaki stellte am Mittwoch einen Gesetzentwurf vor, der statt einer Rückgabe der verstaatlichten Immobilien eine Entschädigung vorsieht. Sie sollen demnach 20 Prozent des verlorenen Wertes erhalten.

Profitieren sollen auch Alteigentümer, die ihre Häuser und Grundstücke schon vor 1945 verloren haben - etwa von den Nationalsozialisten vertriebene Juden. „Es ist unmöglich, alle Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg zu begleichen, vor allem nicht nach so vielen Jahren“, sagte Jaki. Der polnische Staat müsse die Bürger aber für das „von den Kommunisten enteignete Vermögen entschädigen“.

Ein Ziel des Vorhabens sei auch, „Investitionen in den Städten nicht zu behindern“. In Polen liegen viele Grundstücke brach, weil ihr rechtlicher Status ungeklärt ist. Nach Angaben eines Verbands ehemaliger Eigentümer beläuft sich der Wert des verstaatlichten Privateigentums auf rund 15 Milliarden Euro.

Die Frage, wie nach dem Zweiten Weltkrieg enteignete Eigentümer entschädigt werden sollen, wird in Polen seit der Wende 1989 kontrovers diskutiert. Bisher war es keiner Regierung gelungen, das Problem mit einem Entschädigungsgesetz endgültig zu klären.

apa/afp/jc

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