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Gutachten zu Reparationen steht Online

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 13.09.2017 12:21
Das 40 Seiten umfassende Dokument in deutscher Sprache ist auf den Seiten des polnischen Parlaments abrufbar.
Foto: PAP/Marcin Obara

Polen stehen laut einem Gutachten des polnischen Parlaments Entschädigungen von Deutschland für die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg zu. Die Erklärung der polnischen Regierung von 1953 über den Verzicht auf Reparationszahlungen sei verfassungswidrig gewesen und nur auf Druck der Sowjetunion erfolgt, heißt es in einem vom Sejm – dem Unterhaus des Parlaments – veröffentlichten Gutachten. Außerdem habe sie nur die DDR betroffen, heißt es in der Begründung des 40 Seiten langen Papiers. Zudem habe der damalige Beschluss des Ministerrates gegen die polnische Verfassung verstoßen, weil nicht der Ministerrat, sondern der Staatsrat für die Ratifizierung und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig gewesen sei.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjährten laut dem Völkerrecht nicht. Das Gleiche gelte für Entschädigungen für solche Verbrechen, schreiben die Autoren des Gutachtens. Daher sei es "legitim zu sagen, dass die Republik Polen einen Anspruch auf Entschädigungen von der Bundesrepublik Deutschland hat". Die Behauptung, dass die Ansprüche abgelaufen oder verjährt seien, "ist unbegründet".

Mitglieder der polnischen Regierung hatten sich in den vergangenen Wochen immer wieder für Forderungen an Deutschland ausgesprochen. Premierministerin Beata Szydło hatte gesagt: "Polen stehen Reparationen zu, wir sind bereit, sie einzufordern." Bevor Warschau offiziell eine Entschädigung fordere, sollte zunächst das Sejm-Gutachten abgewartet werden.

Das ganze Gutachten in deutscher Sprache finden Sie hier.

dpa/KNA/AFP

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