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Vorwürfe gegen Solidarność-Legende Lech Wałęsa

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 24.08.2017 12:10
Die Staatsanwälte des Instituts für Nationales Gedenken haben offizielle Ermittlungen gegen den früheren Solidarność-Anführer aufgenommen.
Lech WałęsaLech WałęsaFoto: Mirek Stepniak/Reporter

Die Staatsanwälte des Instituts für Nationales Gedenken, kurz IPN, haben offizielle Ermittlungen gegen den früheren Solidarność-Anführer und ehemaligen polnischen Präsidenten Lech Wałęsa aufgenommen. Wałęsa habe sich der Falschaussage schuldig gemacht, weil er behauptet habe, niemals mit der kommunistischen Staatssicherheit zusammengearbeitet zu haben.

Die linksliberale Gazeta Wyborcza wertet die Ermittlungen als politisch motivierte Handlung, die einen ausgesprochenen Kritiker der PiS-Partei und der aktuellen Regierung treffen solle. Justizminister Zbigniew Ziobro habe neue Regelungen geschaffen, die es ihm erlauben würden, die Staatsanwaltschaft direkt auf jeden Bürger anzusetzen. Diese Macht nutze er jetzt, um Solidarność-Legende Lech Wałęsa anzugreifen. Dabei habe die IPN-Staatsanwaltschaft gar keine Befugnisse, um Wałęsa wegen des Vorwurfs der Falschaussage anzuklagen, schreibt das Blatt. Gesetzlich sei es genau geregelt, in welchen Bereichen die IPN-Staatsanwaltschaft aktiv werden könne. Sie sei ausschließlich dafür zuständig, historische Verbrechen gegen das polnische Volk zu untersuchen, die von Nationalsozialisten oder Kommunisten verübt wurden.

In der konservativen Rzeczpospolita wird das Verfahren etwas anders betrachtet. In einem Kommentar schreibt Chefredakteur Bogusław Chrabota, er könne die Empörung über die Angelegenheit nachvollziehen. Trotz der Bemühungen seiner Gegner sei Wałęsa ein lebendes Denkmal des polnischen Freiheitskampfes und sozusagen eine weltweit bekannte Marke. Gerade für ausländische Beobachter müsse es also so wirken, dass ein Angriff auf Wałęsa auch ein Angriff auf den guten Namen Polens sei. Schuld an der Sache sei aber auch Lech Wałęsa selbst, so Chrabota. Er bestreite immer noch die Authentizität der Dokumente, die er als informeller Mitarbeiter unter dem Pseudonym „Bolek“ unterschrieben habe, obwohl kein Zweifel an deren Echtheit bestehe. Im allgemeinen Bewusstsein herrsche jedoch die Überzeugung, dass diese Dokumente die Leistungen Wałęsas nicht schmälern und auch kein Beweis für eine schwerwiegende Schuld des Solidarność-Anführers ist. Durch seine Leugnung aber hätte Wałęsa der IPN-Staatsanwaltschaft keine andere Wahl gelassen, als ihn wegen Falschaussage anzuklagen.

fz

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