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Gericht nimmt UEFA-AGBs unter die Lupe

PR dla Zagranicy
Joachim Ciecierski 22.06.2012 10:33
Das polnische Amt für Verbraucherschutz beanstandet insgesamt 25 Klauseln, u.a. beim Kauf von EM-Tickets.

Die Geschäftsbedingungen der UEFA zur Euro 2012 werden heute vor Gericht unter die Lupe genommen. Grund ist eine Klage des polnischen Amtes für Verbraucherschutz. Die Verbraucherschützer behaupten, dass insgesamt 25 Klauseln, die im Zusammengang mit der Organisation der Fußball-Europameisterschaft stehen, rechtswidrig sind.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen besagen u.a., dass die UEFA keine Verantwortung für die verspätete Zustellung von Stadion-Tickets übernimmt. Laut den polnischen Verbraucherschützern sei es also denkbar, dass Fußballfans, die ihre erworbenen Tickets nicht rechtzeitig bis zum Spiel erhalten, keinen Anspruch auf Entschädigung hätten. Die Verbraucherschützer bemängeln auch, dass die UEFA einen Fan jederzeit ohne Angabe von Gründen auf einen anderen Tribünenplatz im Stadion verweisen kann. Auch wird eine Klausel bemängelt, die besagt, dass jegliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und der UEFA vor einem Gericht in der Schweiz entschieden werden.

Sollte das polnische Gericht die beanstandeten Klauseln für rechtswidrig befinden, wird ihre Anwendung in allen Verträgen auf dem Gebiet Polens verboten.

IAR/pap/fz

tags: Euro2012
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